WIE HOCH IST EIGENTLICH DER MINDESTBEITRAG FÜR SELBSTSTÄNDIGE IN DER GKV

17. Dezember 2009

Jeder Selbstständige kann zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung wählen, solange er keine gesundheitlichen Schäden hat. In der gesetzlichen Krankenversicherung wird dem Selbstständigen ab dem Jahr 2010 ein fiktives Einkommen unterstellt von 1916,25 Euro im Monat, auch wenn er nicht über diesem Einkommen liegt.

Welchen Beitrag muss der Selbstständige bezahlen

Selbst wenn der Selbstständige nur 1000 Euro verdient muss er 327,68 Euro im Monat für Pflege- und Krankenversicherung bezahlen und ist dafür in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Eine Ausnahme gibt es wenn jemand einen Existenzgründerzuschuss vom Arbeitsamt bezieht dann wird ein fiktives Einkommen von 1277,50 Euro unterstellt. Dann muss der Selbstständige nur 218,45 Euro im Monat bezahlen.

Wie man richtig vergleicht!

Wer noch relativ gesund ist, sollte mit einem Fachmann über die private Krankenversicherung sprechen, die durchaus eine Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung bietet. Bei einem Vergleich der privaten Krankenversicherungen sind die Leistungen natürlich wichtig, dafür sollte sich der Selbstständige Zeit lassen und alles unklar mit dem Fachberater durchsprechen.

Kennzahlen vergleichen

Neben dem Beitrag ist auch noch die Versicherungsgesellschaft selber wichtig, wie diese wirtschaftlich da steht, ob die Verwaltungskosten sehr hoch sind, ob es oft Beitragserhöhungen gibt usw. Dafür gibt es Kennzahlen, die der Fachberater in der Regel kennt.

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit Deinem WordPress.com-Konto. Log Out / Ändern )

Twitter-Bild

Du kommentierst mit Deinem Twitter-Konto. Log Out / Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit Deinem Facebook-Konto. Log Out / Ändern )

Verbinde mit %s

Follow

Get every new post delivered to your Inbox.